Wie darf ich mich nennen?!
Wenn man wie ich nun endlich an seinem Bachelorgrad arbeitet, der fragt sich dann auch wie man sich nennen darf.
Zu diesem interessanten Thema gibt es einen Beschluss der Kultusministerkonferenz. Das ganze nennt sich die “Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen” (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 18.09.2008 – Der den KMK-Beschluss „Strukturvorgaben für die Einführung von Bachelor- /Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengängen“ vom 05.03.1999 in der Fassung vom 14.12.2001 ersetzt.)
Dort heißt es unter
A 6. Bezeichnung der Abschlüsse:
[...] Bei der Gradbezeichnung wird nicht zwischen den Profiltypen unterschieden. Für Bachelor- und konsekutive Mastergrade sind folgende Bezeichnungen zu verwenden:
| Fächergruppen | Abschlussbezeichnungen |
| Sprach- und Kulturwissenschaften Sport, Sportwissenschaft Sozialwissenschaft Kunstwissenschaft |
Bachelor of Arts (B.A.) Master of Arts (M.A.) |
| Mathematik, Naturwissenschaften Medizin4 Agrar, Forst- und Ernährungswissenschaften4 |
Bachelor of Science (B.Sc.) Master of Science (M.Sc.) |
| Ingenieurwissenschaften | Bachelor of Science (B.Sc.) Master of Science (M.Sc.) oder Bachelor of Engineering (B.Eng.) Master of Engineering (M.Eng.) |
| Wirtschaftswissenschaften | nach der inhaltlichen Ausrichtung des Studiengangs: Bachelor of Arts (B.A.) Master of Arts (M.A.) oder Bachelor of Science (B.Sc.) Master of Science (M.Sc.) |
| Rechtswissenschaften4 | Bachelor of Laws (LL.B.) Master of Laws (LL.M.) |
4 – Betrifft nicht die staatlich geregelten Studiengänge
Bei interdisziplinären Studiengängen richtet sich die Abschlussbezeichnung nach
demjenigen Fachgebiet, dessen Bedeutung im Studiengang überwiegt; bei den
Ingenieurwissenschaften und den Wirtschaftswissenschaften richtet sie sich nach
der inhaltlichen Ausrichtung des Studiengangs. Fachliche Zusätze zu den
Abschlussbezeichnungen sind ausgeschlossen.