Wie darf ich mich nennen?!

Wenn man wie ich nun endlich an seinem Bachelorgrad arbeitet, der fragt sich dann auch wie man sich nennen darf.

Zu diesem interessanten Thema gibt es einen Beschluss der Kultusministerkonferenz. Das ganze nennt sich die “Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen” (Beschluss der  Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 18.09.2008 – Der den  KMK-Beschluss „Strukturvorgaben für die Einführung von Bachelor- /Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengängen“ vom 05.03.1999 in der Fassung vom 14.12.2001 ersetzt.)

Dort heißt es unter

A 6. Bezeichnung der Abschlüsse:

[...] Bei der Gradbezeichnung wird nicht zwischen  den Profiltypen unterschieden. Für Bachelor- und konsekutive Mastergrade sind folgende Bezeichnungen zu verwenden:

Fächergruppen Abschlussbezeichnungen
Sprach- und Kulturwissenschaften
Sport, Sportwissenschaft
Sozialwissenschaft
Kunstwissenschaft
Bachelor of Arts (B.A.)

Master of Arts (M.A.)

Mathematik,
Naturwissenschaften
Medizin4
Agrar, Forst- und
Ernährungswissenschaften4
Bachelor of Science (B.Sc.)

Master of Science (M.Sc.)

Ingenieurwissenschaften Bachelor of Science (B.Sc.)
Master of Science (M.Sc.)
oder
Bachelor of Engineering (B.Eng.)
Master of Engineering (M.Eng.)
Wirtschaftswissenschaften nach der inhaltlichen Ausrichtung des
Studiengangs:
Bachelor of Arts (B.A.)
Master of Arts (M.A.)
oder
Bachelor of Science (B.Sc.)
Master of Science (M.Sc.)
Rechtswissenschaften4 Bachelor of Laws (LL.B.)
Master of Laws (LL.M.)

4Betrifft nicht die staatlich geregelten Studiengänge

Bei interdisziplinären Studiengängen richtet sich die Abschlussbezeichnung nach
demjenigen Fachgebiet, dessen Bedeutung im Studiengang überwiegt; bei den
Ingenieurwissenschaften und den Wirtschaftswissenschaften richtet sie sich nach
der inhaltlichen Ausrichtung des Studiengangs. Fachliche Zusätze zu den
Abschlussbezeichnungen sind ausgeschlossen.


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Datum: Dienstag, 27. Januar 2009 17:19
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